Preise für TÜV-Untersuchung in Deutschland

Die Kosten für die TÜV-Untersuchung in Deutschland können je nach Fahrzeugtyp, Gewicht, Bundesland und Prüfungsorganisation variieren. Die TÜV-Untersuchung besteht aus der Hauptuntersuchung und der Abgasuntersuchung. Im Jahr 2023 liegen die Kosten für die Hauptuntersuchung beim TÜV für Pkw bis zu 3,5 Tonnen zwischen 133,9 Euro und maximal 145 Euro, wenn beide Untersuchungen gleichzeitig durchgeführt werden.

Es gibt keine deutschlandweit einheitlichen Preise für die TÜV-Untersuchung, sondern Unterschiede von Bundesland zu Bundesland. Die genauen Gebühren können bei den jeweiligen Prüfungsorganisationen wie TÜV Nord und TÜV Süd erfragt werden. Es ist daher empfehlenswert, lokale Preise für die Hauptuntersuchung zu vergleichen, um möglicherweise Kosten zu sparen.

Bei Neuwagen ist die erste Hauptuntersuchung nach drei Jahren erforderlich und anschließend alle zwei Jahre. Zusätzlich zu den Kosten für die Hauptuntersuchung können auch Zusatzleistungen wie beispielsweise die Überprüfung der Beleuchtung, Bremsen oder Reifen fällig werden. Diese können zusätzliche Kosten verursachen und sollten ebenfalls berücksichtigt werden.

Bei der Berechnung der TÜV-Kosten können verschiedene Kostenfaktoren eine Rolle spielen. Dazu gehören unter anderem die Fahrzeugart, das Gewicht, die Anzahl der Achsen und die Art der Motorisierung. Je nach Fahrzeug können sich die Kosten für die TÜV-Untersuchung somit unterscheiden.

Preise für ASU-Untersuchung in Deutschland

Die Kosten für eine ASU-Untersuchung in Deutschland variieren je nach Fahrzeugart, zulässiger Gesamtmasse, Bundesland und Prüforganisation. Eine “normale” Hauptuntersuchung (HU) für Pkw bis 3,5 Tonnen beim TÜV Süd kostet etwa 56 Euro. Eine Kombination von HU und Abgasuntersuchung (AU) schlägt in der Regel mit ungefähr 120 Euro zu Buche.

Schwerere Fahrzeuge im Gewichtsbereich von 3,5 bis 7,5 Tonnen zahlen zwischen 120 und 160 Euro für die Kombination von HU und AU. Wohnmobile mit einem Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen müssen jährlich zur HU und AU und zahlen etwa 20 Euro mehr als leichtere Wohnmobile.

Motorräder werden mit rund 70 Euro geprüft, während Anhänger je nach Ausstattung zwischen etwa 35 Euro und 130 Euro kosten. Bei einer Nachuntersuchung aufgrund eines Mangels fallen in der Regel zwischen 14 und 26 Euro an. Es ist zu beachten, dass bei einer Überziehung des HU-Termins um mehr als zwei Monate die Gebühr um 20 Prozent erhöht wird.

Bei einer Verkehrskontrolle mit abgelaufenem TÜV können Bußgelder von 15 Euro ab zwei Monaten Überziehung bis zu 60 Euro plus einem Punkt in Flensburg bei mehr als acht Monaten fällig werden. Für technische Änderungen am Fahrzeug wie Spoiler, Tuning oder breite Räder werden gestaffelte Preise zwischen 40 und 70 Euro für Pkw und zwischen 25 und 55 Euro für Motorräder veranschlagt.

Überblick über die verschiedenen TÜV-Untersuchungen und Dienstleistungen

Die Hauptuntersuchung (HU) ist in Deutschland seit dem 1. Dezember 1951 für Kraftfahrzeuge vorgeschrieben. Sie dient dazu sicherzustellen, dass kein verkehrsuntaugliches oder nicht vorschriftsgemäßes Fahrzeug am Straßenverkehr teilnimmt. Die HU ist eine zerlegungsfreie Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfung bestimmter Bauteile, bei der das Fahrzeug auf Vorschriftsmäßigkeit gemäß StVZO beurteilt wird. Die HU muss fristgerecht vom Fahrzeughalter durchgeführt werden und kostet etwa 65 Euro. Die Prüfung kann von verschiedenen technischen Prüfstellen und amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen wie dem TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS durchgeführt werden. Bei bestandener HU erhält das Fahrzeug eine Prüfplakette, die am hinteren Kennzeichen angebracht wird und das Jahr und den Monat der nächsten fälligen HU anzeigt. Bei erheblichen oder gefährlichen Mängeln muss das Fahrzeug innerhalb eines Monats zur Nachprüfung vorgeführt werden. Wenn die Mängel nicht rechtzeitig behoben werden, muss eine neue HU gemacht werden. Die HU ist auch bei An- und Ummeldungen eines Fahrzeugs vorzulegen.

Die Abgasuntersuchung (AU) ist seit 2010 ein Teil der HU und wird mit der allgemeinen TÜV-Plakette nachgewiesen. Die AU kann auch vor der HU von anerkannten Werkstätten durchgeführt werden, darf aber maximal einen Monat vor der HU erfolgen. Ab dem 1.7.2023 wird für Euro 6 Diesel eine Partikelzahlmessung eingeführt, die die bisherige Messung des Absorptionskoeffizienten ersetzt. Die Fristen für die Haupt- und Abgasuntersuchungen beginnen mit dem Monat und Jahr der letzten Hauptuntersuchung bzw. der Erstzulassung. Bei Saisonkennzeichen muss die Untersuchung im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraums nachgeholt werden, wenn sie in den Ruhezeitraum fällt. Bei Überschreitung der HU-Fälligkeit wird die nächste Hauptuntersuchung grundsätzlich immer 24 Monate nach der letzten fällig. Versäumt der Fahrzeughalter die HU um mehr als zwei Monate, wird die Prüfung um eine Ergänzungsuntersuchung erweitert und die Gebühr um 20 Prozent erhöht.

Der TÜV ist eine der technischen Prüfstellen, die die Haupt- und Abgasuntersuchungen durchführen. Neben diesen beiden wichtigen Untersuchungen bieten sie auch weitere Dienstleistungen für Fahrzeughalter an. Dazu gehören beispielsweise technische Gutachten, Fahrzeugbewertungen, Sicherheitsprüfungen und die Begutachtung von Sonderumbauten. Der TÜV ist bekannt für seine umfassende Expertise und bietet den Fahrzeugbesitzern somit eine vertrauenswürdige Anlaufstelle für alle Fragen rund um die Sicherheit und Vorschriftsmäßigkeit ihrer Fahrzeuge. Die TÜV-Plakette, die bei erfolgreicher Haupt- und Abgasuntersuchung vergeben wird, ist ein sichtbares Zeichen dafür, dass das Fahrzeug den gesetzlichen Anforderungen entspricht und somit verkehrssicher ist.

Leistungen bei der ASU in Deutschland

Die Untersuchung des Motormanagements und Abgasreinigungssystems (UMA) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung für Kraftfahrzeuge in Deutschland. Sie wurde ursprünglich als Abgas-Sonderuntersuchung (ASU) im Jahr 1985 eingeführt und galt zunächst nur für Fahrzeuge mit Ottomotor. Im Jahr 1993 wurde sie in Abgasuntersuchung (AU) umbenannt und auch auf Diesel-Fahrzeuge ausgeweitet.

Seit Januar 2006 ist die AU Teil der weiter gefassten Untersuchung des Motormanagements und Abgasreinigungssystems (UMA). Diese umfasst neben der Abgasuntersuchung auch die Überprüfung der elektronischen Fahrzeugdiagnose sowie die Kontrolle der Abgasnormen. Die UMA-Untersuchung stellt sicher, dass Fahrzeuge den gesetzlichen Vorschriften zur Umweltverträglichkeit entsprechen.

Seit Januar 2010 ist die UMA in die Hauptuntersuchung (HU) integriert, und die AU-Plakette am vorderen Kennzeichen entfällt. Das bedeutet, dass die UMA als Teiluntersuchung zur HU von einer anerkannten UMA-Werkstatt durchgeführt werden kann. Die UMA-Untersuchung ist wichtig, um sicherzustellen, dass Fahrzeuge sowohl sicher als auch umweltverträglich sind.

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Seit Juli 2012 gelten strengere Grenzwerte für die UMA gemäß den EU-Richtlinien 2009/40/EG und 2010/48/EU. Diese Richtlinien haben dazu beigetragen, die Umweltauswirkungen von Fahrzeugemissionen weiter zu reduzieren. Die UMA-Untersuchung gewährleistet somit nicht nur die Sicherheit der Fahrzeuge, sondern auch den Schutz der Umwelt.

Die Unterschiede zwischen TÜV und ASU in Deutschland

Die Hauptuntersuchung (TÜV-Untersuchung) und die Abgassonderuntersuchung (ASU) sind zwei separate Prüfungen, die in Deutschland für Fahrzeuge vorgeschrieben sind. Obwohl sie oft als eine einzelne Prüfung betrachtet werden, gibt es einige Unterschiede zwischen ihnen.

  • Die ASU (Abgassonderuntersuchung) wurde ab 1985 eingeführt und betrifft die Kontrolle der Abgaswerte des Fahrzeugs. Bei dieser Untersuchung wird der Motor auf seine Schadstoffemissionen hin überprüft. Es erfolgt eine Messung der Abgaswerte in der Leerlauf-Drehzahl sowie im erhöhten Drehzahlbereich, um sicherzustellen, dass das Fahrzeug die gesetzlichen Emissionsstandards einhält.
  • Die TÜV-Untersuchung (Hauptuntersuchung) ist eine umfassende Prüfung der Fahrzeugsicherheit und -funktionalität. Hierbei werden sämtliche sicherheitsrelevanten Komponenten des Fahrzeugs überprüft, einschließlich Bremsen, Beleuchtung, Reifen, Karosserie und Fahrgestell. Die Hauptuntersuchung stellt sicher, dass das Fahrzeug den Standards für den Straßenverkehr entspricht und keine Mängel aufweist, die die Sicherheit gefährden könnten.

Seit dem 1. Januar 2010 ist die Abgassonderuntersuchung integraler Bestandteil der Hauptuntersuchung. Das bedeutet, dass beide Prüfungen bei einem Termin durchgeführt werden können. Dadurch wird der Prozess für Fahrzeughalter vereinfacht und es spart Zeit und Kosten. Bei der Hauptuntersuchung führen die TÜV NORD-Mitarbeitenden auch die Abgassonderuntersuchung durch und überprüfen die sichtbaren Teile der Gemischaufbereitungs- und Abgasanlage auf Schäden.

Um sicherzustellen, dass das Fahrzeug die erforderliche Temperatur für die Abgasmessung erreicht hat, wird empfohlen, den Motor vor der Untersuchung selbst auf Betriebstemperatur zu bringen. Dies gewährleistet genaue und zuverlässige Messergebnisse. Seit dem 1. Januar 2018 ist bei der Abgassonderuntersuchung wieder die sogenannte Endrohrmessung auch für Fahrzeuge mit einem OBD-System vorgeschrieben. Diese Messung ermöglicht eine genauere Kontrolle der Abgaswerte und stellt sicher, dass auch Fahrzeuge mit modernen Abgassystemen den entsprechenden Emissionsstandards entsprechen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die TÜV-Untersuchung und die ASU-Untersuchung zwei verschiedene Prüfungen sind, die jedoch eng miteinander verbunden sind. Während die TÜV-Untersuchung die allgemeine Sicherheit und Funktionalität des Fahrzeugs überprüft, zielt die ASU-Untersuchung speziell auf die Kontrolle der Abgasemissionen ab.

Voraussetzungen für TÜV-Untersuchung in Deutschland

Die Voraussetzungen für eine TÜV-Untersuchung in Deutschland sind einfach und klar definiert. Fahrzeuge müssen regelmäßig zur Hauptuntersuchung (HU) gebracht werden, um ihre Verkehrstauglichkeit zu überprüfen. Bei Gebrauchtwagen erfolgt die HU in einem Intervall von 24 Monaten, während Neufahrzeuge erstmals drei Jahre nach der Erstzulassung geprüft werden.

Bestimmte Fahrzeugarten unterliegen einer zweijährigen HU. Dazu gehören Pkw, Krafträder, Lkw bis 3,5 t, Anhänger bis 3,5 t und Wohnmobile bis 3,5 t. Sobald ein Fahrzeug in diese Kategorien fällt, ist eine TÜV-Untersuchung alle zwei Jahre erforderlich.

Es ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass bei Umbauten am Fahrzeug eine Einzelabnahme notwendig sein kann. Für diese Einzelabnahme werden alle erforderlichen TÜV-Unterlagen sowie gegebenenfalls die zugehörige allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) benötigt. Hierbei ist es unerlässlich, die entsprechenden Dokumente griffbereit zu haben, um die Prüfung erfolgreich abschließen zu können.

Während der Untersuchung erhält das Fahrzeug eine Plakette auf dem Kennzeichen, die das Jahr und das genaue Datum der nächsten HU anzeigt. Die Farben der Plaketten wechseln jährlich in folgender Reihenfolge: Orange, Blau, Gelb, Braun, Rosa, Grün.

Um die Hauptuntersuchung erfolgreich abschließen zu können, sind die wichtigsten TÜV-Unterlagen die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und bei Veränderungen am Fahrzeug die allgemeine Betriebserlaubnis (ABE). Diese Dokumente sind unerlässlich und sollten bei Bedarf griffbereit sein.

Bitte beachten Sie, dass die genannten Informationen aus der gegebenen Quelle stammen und möglicherweise nicht vollständig oder aktuell sind. Es wird empfohlen, sich bei Bedarf an offizielle Stellen wie den TÜV oder die Straßenverkehrsbehörde zu wenden.

Voraussetzungen für ASU-Untersuchung in Deutschland

Die Voraussetzungen für eine ASU-Untersuchung in Deutschland sind wie folgt:

  • Die Abgasuntersuchung (AU) ist gesetzlich vorgeschrieben und Bestandteil der Hauptuntersuchung (HU) für Fahrzeuge.
  • Die AU vergleicht die realen Abgaswerte von Autos, Motorrädern und anderen Fahrzeugen mit den entsprechenden Sollwerten.
  • Die AU kann entweder zusammen mit der HU durchgeführt werden oder separat.
  • Die Abgasuntersuchung wurde ursprünglich in den 1980er Jahren unter dem Namen Abgassonderuntersuchung (ASU) eingeführt, zunächst nur für Benziner und später auch für Diesel-Fahrzeuge.
  • Seit Anfang 2010 ist die AU fest in die HU integriert, und eine bestandene AU wird durch die übliche TÜV-Plakette dokumentiert.

Bei der ASU-Untersuchung gibt es bestimmte Fahrzeuge, die von der AU-Pflicht ausgenommen sind. Dazu gehören Verbrenner-Fahrzeuge mit drei Rädern und einer Höchstgeschwindigkeit von unter 50 km/h, Diesel-Fahrzeuge mit maximal drei Rädern und einer Höchstgeschwindigkeit von allenfalls 25 km/h, sowie bestimmte Motor- und Leichtkrafträder, Trikes, Quads, Traktoren, Schlepper, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler.

Die ASU-Untersuchung selbst umfasst eine Sichtkontrolle der abgasbezogenen Bauteile des Fahrzeugs sowie die eigentliche Abgasmessung. Dabei werden verschiedene Daten und Werte erhoben, wie die Sollwerte der Abgasuntersuchung, Fehlercodes im Motormanagement-System, Ist-Werte der AU und spezifische Abgasdaten je nach Fahrzeugart. Es ist zu beachten, dass die genauen Abgaswerte und Messverfahren je nach Fahrzeugtyp und Abgasreinigungssystem variieren können.

Häufigkeit der TÜV-Untersuchung in Deutschland

Die Hauptuntersuchung (HU) beim TÜV ist für jedes Auto in Deutschland verpflichtend. Nach der Erstzulassung muss das Auto nach 36 Monaten zur ersten HU gebracht werden. Danach ist die HU alle 24 Monate fällig. Seit 2010 ist auch die Abgasuntersuchung (AU) Bestandteil der HU und hat ebenfalls eine Gültigkeit von zwei Jahren. Bei Änderungen am Fahrzeug, die vom TÜV geprüft werden müssen, können diese zeitlichen Angaben außer Kraft treten.

Für Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen, deren HU in den außerhalb der Saison fällt, kann die HU im ersten Monat der Wiederinbetriebnahme vorgeführt werden. Für andere Verkehrsmittel wie Motorräder, Anhänger, Taxis oder Busse können andere Fristen für die HU gelten. Die Fristen dürfen grundsätzlich nicht überzogen werden. Bei Überschreitung der Fristen werden Bußgelder verhängt, die je nach Dauer der Überschreitung variieren. Bei einer Verspätung von mehr als zwei Monaten wird eine vertiefte Prüfung verlangt, die mit einem Aufschlag von 20 Prozent verbunden sein kann.

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Der Termin für die nächste HU kann entweder in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (früher Fahrzeugschein) oder auf der HU-Plakette am hinteren Nummernschild abgelesen werden. Zur HU müssen die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und bei abgemeldeten Fahrzeugen der Fahrzeugbrief mitgebracht werden. Bei Nachuntersuchungen ist der Untersuchungsbericht der vorangegangenen HU erforderlich. Prüfzeugnisse oder Änderungsabnahmebestätigungen sind bei Ein- oder Anbauten am Fahrzeug nötig.

  • Die erste HU: 36 Monate nach der Erstzulassung
  • Nachfolgende HU: Alle 24 Monate
  • Abgasuntersuchung (AU): Alle 2 Jahre
  • Saisonkennzeichen: HU im ersten Monat der Wiederinbetriebnahme

Es ist wichtig, die festgelegten HU-Termine einzuhalten, um Bußgelder und zusätzliche Prüfungen zu vermeiden. Informieren Sie sich über die spezifischen Fristen und Anforderungen für Ihr Fahrzeug, um sicherzustellen, dass es den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.

Häufigkeit der ASU-Untersuchung in Deutschland

Die Abgasuntersuchung (AU) ist in Deutschland eine wichtige Prüfung, die zusammen mit der Hauptuntersuchung (HU) durchgeführt werden muss. Die Häufigkeit der ASU-Untersuchung variiert je nach Fahrzeugtyp und Alter. Für Pkw beträgt die Frist für die nächste Untersuchung alle zwei Jahre. Fahrzeuge über 3,5 Tonnen müssen sowohl die AU als auch die HU jährlich durchführen lassen. Wenn Sie ein Neuwagen haben, haben Sie nach der Erstzulassung 36 Monate Zeit für die erste Abgasuntersuchung. Wohnmobile ab einem Gewicht von 3,5 Tonnen müssen alle 12 Monate zur AU. Motorräder mit mehr als 50 ccm Hubraum, die schneller als 45 km/h fahren und nach dem 1. Januar 1989 zugelassen wurden, müssen alle zwei Jahre zur Abgasuntersuchung.

Es ist wichtig, die vorgeschriebenen Intervalle für die ASU-Untersuchung einzuhalten, um sicherzustellen, dass Ihr Fahrzeug die aktuellen Umweltstandards erfüllt. Bei einer Überziehung der Untersuchungsfrist können jedoch Sanktionen verhängt werden. Die Strafen für das Versäumen der Abgasuntersuchung betragen bei einer Überziehung von 2-4 Monaten 15 Euro, bei einer Überziehung von 4-8 Monaten 25 Euro und bei einer Überziehung ab 8 Monaten 60 Euro und ein Punkt in Flensburg.

Es ist ratsam, sich vor Ablauf der Untersuchungsfrist um einen Termin für die ASU-Untersuchung zu kümmern, um etwaige Bußgelder zu vermeiden. Denken Sie daran, dass die regelmäßige Abgasuntersuchung nicht nur gesetzlich vorgeschrieben ist, sondern auch dazu beiträgt, die Umweltverschmutzung zu reduzieren und die Luftqualität zu verbessern. Buchen Sie rechtzeitig einen Termin in einer autorisierten Prüfstation und sorgen Sie dafür, dass Ihr Fahrzeug die ASU-Untersuchung bestanden hat.

Was tun, wenn das Fahrzeug TÜV nicht besteht?

Wenn das Fahrzeug den TÜV nicht besteht, müssen bestimmte Schritte unternommen werden, um es für die TÜV-Untersuchung vorzubereiten und erneut zu prüfen. Der Fahrzeughalter sollte zunächst eine TÜV Nachprüfung durchführen lassen. Diese Nachprüfung muss spätestens einen Monat nach der nicht bestandenen Hauptuntersuchung erfolgen. Es ist wichtig, diese Frist einzuhalten, da sonst ein Verwarngeld in Höhe von ca. 40 Euro droht. Die TÜV Nachprüfung sollte ordnungsgemäß geplant und durchgeführt werden, um Bußgelder zu vermeiden.

Um das Fahrzeug für die TÜV-Untersuchung vorzubereiten, ist es ratsam, mögliche Mängel rechtzeitig zu identifizieren und zu beheben. Bei Mängeln, die eine direkte Verkehrsgefährdung darstellen, wie zum Beispiel defekte Bremsen, wird die alte TÜV-Plakette entfernt und das Fahrzeug darf nicht mehr bewegt werden. Es ist wichtig, diese sicherheitsrelevanten Mängel unverzüglich zu beheben, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.

Die Kosten für die TÜV Nachprüfung variieren je nach Umfang der Nachprüfung und Fahrzeugtyp. Es empfiehlt sich, im Voraus Informationen über die zu erwartenden Kosten einzuholen. Zudem sollten alle erforderlichen Unterlagen wie Fahrzeugpapiere, Versicherungsunterlagen und ggf. Reparaturberichte bereitgehalten werden, um den Prüfvorgang reibungslos durchzuführen.

Insgesamt ist es wichtig, dass der Fahrzeughalter angemessene Maßnahmen ergreift, um das Fahrzeug für die TÜV-Untersuchung vorzubereiten und erneut prüfen zu lassen. Durch eine ordnungsgemäße Planung und Durchführung der TÜV Nachprüfung können Bußgelder vermieden werden. Bei sicherheitsrelevanten Mängeln ist es entscheidend, diese umgehend zu beheben, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Die genauen Kosten für die Nachprüfung können je nach Umfang und Fahrzeugtyp variieren. Durch frühzeitiges Einholen von Informationen und Bereithalten der erforderlichen Unterlagen wird der Prüfvorgang erleichtert.

Was tun, wenn das Fahrzeug ASU nicht besteht?

Wenn Ihr Fahrzeug die ASU-Untersuchung nicht besteht und Sie nicht wissen, was zu tun ist, gibt es einige Schritte, die Sie unternehmen können, um das Problem zu beheben und das Fahrzeug erneut zu prüfen.

Zunächst einmal ist es wichtig, die Ursache für die mangelnde Emission zu identifizieren. Eine Möglichkeit besteht darin, die Komponenten des Fahrzeugs zu überprüfen, die für eine schlechte Emission verantwortlich sein könnten. Dies beinhaltet möglicherweise den Austausch der Lambda-Sonde, die für die Messung des Sauerstoffgehalts in den Abgasen verantwortlich ist. Durch den Austausch dieser Sonde könnte sich die Emissionsleistung verbessern und das Fahrzeug könnte die ASU-Untersuchung bestehen.

Es ist auch ratsam, eine Liste möglicher Ursachen für das Nichtbestehen der ASU-Untersuchung zu erstellen. Dazu gehören unter anderem eine fehlerhafte Verbrennung, ein verstopfter Katalysator oder ein defekter Luftmassenmesser. Eine Liste dieser möglichen Ursachen kann Ihnen dabei helfen, das Problem zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das Fahrzeug auf die erneute Prüfung vorzubereiten.

Weiterhin können Sie eine Checkliste für die ASU-Untersuchung verwenden, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Schritte unternommen wurden. Diese Checkliste kann Punkte wie den Kompressionstest und die Überprüfung der Ventilschaftdichtungen enthalten. Eine gründliche Vorbereitung auf die nächste ASU-Untersuchung ist entscheidend, um mögliche Mängel zu beheben und sicherzustellen, dass Ihr Fahrzeug die erforderlichen Emissionsstandards erfüllt.

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