Ein Erbschein ist ein vom Gericht ausgestellter Ausweis darüber, wer Erbe ist und wie groß der Erbteil ist. Das Nachlassgericht, das am letzten Wohnsitz des Verstorbenen ansässig ist, ist für die Erteilung von Erbscheinen zuständig.
Ein Erbschein wird benötigt, um sich als Erbe auszuweisen, insbesondere gegenüber Banken, Behörden oder Geschäftspartnern. Banken verlangen oft einen Erbschein, um über die Konten eines verstorbenen Kunden verfügen zu können. Allerdings können auch andere Nachweise wie ein notarielles Testament, ein Erbvertrag in Verbindung mit dem gerichtlichen Eröffnungsprotokoll oder eine beglaubigte Abschrift eines handschriftlichen Testaments mit Eröffnungsvermerk als Nachweis ausreichen. Ein Erbschein ist nur dann erforderlich, wenn die Erbenstellung nicht durch ein anderes Dokument nachgewiesen werden kann oder wenn es Unstimmigkeiten über die Erbfolge gibt.
Bei der Berichtigung des Grundbuchs für ein geerbtes Grundstück verlangt das Grundbuchamt in der Regel einen Erbschein, es sei denn, die Erbfolge beruht auf einem notariellen Testament.
In welchen Fällen wird ein Erbschein benötigt?
Ein Erbschein wird benötigt, um das Erbrecht gegenüber anderen Personen zu beweisen. Dabei handelt es sich um ein offizielles Dokument, das das Erbrecht des Erben bestätigt. Vor allem dann wird ein Erbschein benötigt, wenn die Erbfolge aufgrund des Testaments nicht eindeutig ist. In bestimmten Situationen kann das Erbrecht auch anders nachgewiesen werden, beispielsweise bei der Grundbuchberichtigung oder dem Gesellschafterwechsel. Es gibt verschiedene Arten von Erbscheinen, die je nach Fall unterschiedliche Anforderungen erfüllen.
Der Erbschein ist wichtig, um das Erbrecht gegenüber anderen Personen nachzuweisen.
Je nach Situation und Art des Erbfalls kann ein bestimmter Erbschein benötigt werden. Die verschiedenen Arten von Erbscheinen erfüllen unterschiedliche Zwecke und ermöglichen es, das Erbrecht auf die jeweilige Situation anzupassen. Es ist ratsam, sich in einem Erbfall frühzeitig über die Notwendigkeit eines Erbscheins und die dafür erforderlichen Schritte zu informieren.
Schritt-für-Schritt-Anleitung: Erbschein beantragen in Deutschland
Um einen Erbschein in Deutschland zu beantragen, können Sie unten stehenden Anweisungen folgen:
- Schritt 1: Ermitteln Sie, ob Sie einen Erbschein benötigen:
- Schritt 2: Finden Sie das zuständige Nachlassgericht:
- Schritt 3: Ermitteln Sie den richtigen Antragsteller:
- Schritt 4: Sammeln Sie die erforderlichen Dokumente:
- Ausweisdokument des Antragstellers (Personalausweis)
- Sterbeurkunde vom Standesamt mit dem Namen, der Adresse und dem Sterbedatum der verstorbenen Person
- Zivilstandsdokumente wie Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden
- Letztwillige Verfügungen wie Testamente oder Eheverträge
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Sterbeurkunde des Verstorbenen
- Eidesstattliche Versicherung darüber, dass in der Erbsache keine Prozesse anhängig sind
- Eidesstattliche Erklärung darüber, dass alle gemachten Angaben im Antrag korrekt sind
- Formular zum Nachlasswert (für die Ermittlung der Kosten für den Erbschein)
- Bei Erbengemeinschaft zusätzlich: Namen und Anschriften aller Miterben
- Bei gesetzlicher Erbfolge zusätzlich: Familienstammbuch bzw. Geburtsurkunden, Heirats- und Scheidungsurkunden, Sterbeurkunden von Vorverstorbenen
- Eidesstattliche Versicherung dahingehend, dass dem Antragsteller keine letztwilligen Verfügungen von Todes wegen bekannt sind
- Bei gewillkürter Erbfolge zusätzlich: Alle letztwilligen Verfügungen wie Testamente, Erbverträge, Erbverzichtserklärungen (inklusive aller bekannter Entwürfe, verworfenen oder für ungültig erklärten Dokumente)
- Eidesstattliche Versicherung darüber, dass dem Antragsteller keine weiteren letztwilligen Verfügungen bekannt sind
- Der Erbschein ist notwendig, um das Erbe anzutreten und darüber zu verfügen.
- Das Testament ermöglicht dem Erblasser, seinen letzten Willen bezüglich der Verteilung seines Vermögens festzulegen.
- Das öffentliche Testament wird vom Notar niedergeschrieben und vom Erblasser genehmigt und unterschrieben.
- Das eigenhändige Testament muss eigenhändig geschrieben und vom Verfasser eigenhändig unterschrieben werden.
– Ein Erbschein wird von Behörden, Banken und anderen Vertragspartnern als Nachweis des Erbrechts verlangt.- In einigen Fällen kann ein notarielles Testament oder ein handschriftlicher letzter Wille als Nachweis des Erbrechts für Immobilien- oder Geschäftsregistrierungen dienen.- Wenn Sie eine gültige Vollmacht von der verstorbenen Person haben, benötigen Sie möglicherweise keinen Erbschein.
– Das Nachlassgericht, das für die Ausstellung von Erbscheinen zuständig ist, ist das örtliche Amtsgericht, in dessen Bezirk die verstorbene Person ihren letzten Wohnsitz hatte.- Viele Gemeinden haben Kontaktdaten und Gerichtszuständigkeiten online veröffentlicht. Sie können das Gericht auch telefonisch kontaktieren, um sich nach den erforderlichen Dokumenten und dem Besuchstermin zu erkundigen.
– Jeder Erbe kann einen Erbschein beantragen. Wenn ein Erbe keine Geschäftsfähigkeit hat, kann er von einer anderen Person vertreten werden.- Bei mehreren Erben kann jeder Erbe oder eine Gruppe von Erben einen Erbschein beantragen.
– Beim Antrag auf einen Erbschein müssen Sie dem Gericht die erforderlichen Dokumente vorlegen. Das Gericht kann telefonisch weitere Informationen geben, oder Sie können sich bei einem Notar beraten lassen, wenn Sie dies wünschen.- Folgende Dokumente werden in der Regel benötigt:
– Wenn eine letztwillige Verfügung vorliegt, muss das Testament vor dem Beantragen eines Erbscheins eröffnet werden.Bitte beachten Sie, dass die bereitgestellten Informationen eine allgemeine Anleitung sind und nicht alle spezifischen Umstände abdecken. Es wird empfohlen, sich für eine individuelle Beratung an einen Fachanwalt für Erbrecht zu wenden.
Kosten für einen Erbschein in Deutschland
Welche Unterlagen werden für den Erbschein benötigt?
Für den Erbschein werden folgende Unterlagen benötigt:
Um einen Erbschein zu beantragen, sind verschiedene Unterlagen erforderlich. Zunächst müssen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen, um Ihre Identität nachzuweisen. Außerdem benötigen Sie die Sterbeurkunde des Verstorbenen, um zu belegen, dass die Person tatsächlich verstorben ist.
Eine eidesstattliche Versicherung darüber, dass keine Prozesse in Bezug auf das Erbe anhängig sind, ist ebenfalls erforderlich. Dadurch soll gewährleistet werden, dass keine rechtlichen Streitigkeiten den Erbschein beeinflussen könnten. Sie müssen außerdem eine eidesstattliche Erklärung abgeben, dass alle Angaben in Ihrem Antrag korrekt sind.
Um die Kosten für den Erbschein zu ermitteln, müssen Sie außerdem ein Formular zum Nachlasswert ausfüllen. Wenn es eine Erbengemeinschaft gibt, müssen Sie die Namen und Anschriften aller Miterben angeben. Bei gesetzlicher Erbfolge müssen zusätzlich das Familienstammbuch oder Geburtsurkunden, Heirats- und Scheidungsurkunden sowie Sterbeurkunden von Vorverstorbenen vorgelegt werden.
Falls eine gewillkürte Erbfolge vorliegt, müssen neben den genannten Unterlagen auch alle letztwilligen Verfügungen wie Testamente, Erbverträge und Erbverzichtserklärungen eingereicht werden. Dies beinhaltet auch alle bekannten Entwürfe, verworfene oder für ungültig erklärte Dokumente. Abschließend müssen Sie eine eidesstattliche Versicherung darüber abgeben, dass Ihnen keine weiteren letztwilligen Verfügung bekannt sind. Es ist wichtig, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen, da das Nachlassgericht sonst weitere Dokumente anfordern muss, was zu Verzögerungen bei der Ausstellung des Erbscheins führen kann.+
Wie lange dauert es, einen Erbschein zu bekommen?
Die Dauer des Erbschein-Antragsverfahrens variiert von Fall zu Fall. In der Regel dauert es nur wenige Wochen. Nach der Antragstellung wird Ihnen der Erbschein per Post zugesandt. Die Bearbeitungszeit kann sich jedoch verlängern, wenn sie mit Feiertagen zusammenfällt oder wenn viele Mitarbeiter im Urlaub sind.
Um den Prozess zu beschleunigen, empfiehlt es sich, alle erforderlichen Unterlagen bereitzuhalten, wenn Sie den Erbschein beantragen. Das ermöglicht eine reibungslose Abwicklung und reduziert mögliche Verzögerungen. Obwohl in den vorliegenden Informationen keine konkreten Daten oder Zeiträume zur Dauer der Erbscheinbeantragung genannt werden, können Sie in der Regel davon ausgehen, dass der Prozess innerhalb weniger Wochen abgeschlossen ist.
Mögliche Verzögerungen können jedoch auftreten, insbesondere wenn besondere Umstände vorliegen oder die zuständige Behörde überlastet ist. Die genaue Bearbeitungszeit hängt auch von Faktoren wie der Vollständigkeit der Unterlagen und der Arbeitsbelastung des zuständigen Amtes ab.
Insgesamt ist es ratsam, sich frühzeitig um den Erbschein zu kümmern und alle erforderlichen Dokumente vorzubereiten, um Verzögerungen zu vermeiden. Die genaue Dauer kann letztendlich von Fall zu Fall unterschiedlich sein, aber in den meisten Fällen erhalten Sie Ihren Erbschein innerhalb weniger Wochen.
Unterschied zwischen Erbschein und Testament
Ein Erbschein ist ein amtlicher Nachweis, der von den Erben benötigt wird, um auf das Erbe einer verstorbenen Person zugreifen zu können. Der Erbschein wird gegen Gebühr vom Nachlassgericht ausgestellt. Er dient als rechtlicher Nachweis für die Erben, dass sie berechtigt sind, das Erbe anzutreten und darüber zu verfügen. Der Erbschein enthält Informationen über die Person des Erblassers, die Erben sowie ihren Erbanteil. Er ist insbesondere dann notwendig, wenn es mehrere Erben gibt oder es Streitigkeiten um das Erbe gibt. Durch den Erbschein erhalten die Erben Rechtssicherheit und können das Erbe ordnungsgemäß regeln.
Ein Testament hingegen ist eine letztwillige Verfügung, in der der Erblasser festlegt, wie sein Vermögen nach seinem Tod verteilt werden soll. Es gibt zwei Formen von Testamenten: das öffentliche (notarielle) Testament und das eigenhändige Testament. Das öffentliche Testament wird vom Notar niedergeschrieben und vom Erblasser genehmigt und unterschrieben. Das eigenhändige Testament muss eigenhändig geschrieben und vom Verfasser eigenhändig unterschrieben werden. Durch das Testament kann der Erblasser seine Wünsche und Vorstellungen bezüglich des Erbes klar und eindeutig formulieren. Es ist allerdings wichtig zu beachten, dass das Testament erst nach dem Tod des Erblassers wirksam wird.
Der Erbschein und das Testament haben unterschiedliche Zwecke und rechtliche Implikationen. Der Erbschein ist ein amtlicher Nachweis für die Erben, um das Erbe anzutreten und darüber zu verfügen. Es dient der Rechtssicherheit und kann bei Erbstreitigkeiten eine wichtige Rolle spielen. Das Testament hingegen ermöglicht dem Erblasser, seinen letzten Willen bezüglich der Verteilung seines Vermögens klar festzulegen. Es ist ein rechtsgültiges Dokument, das nach dem Tod des Erblassers wirksam wird.
Letztendlich haben sowohl der Erbschein als auch das Testament eine wichtige Rolle im Erbrecht. Während der Erbschein als Nachweis für die Erben dient, um das Erbe anzutreten, gibt das Testament dem Erblasser die Möglichkeit, seinen letzten Willen in Bezug auf die Vermögensverteilung klar festzulegen. Es ist ratsam, sich bei der Erstellung eines Testaments und der Beantragung eines Erbscheins rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Vorgaben erfüllt werden.
Erbschein online beantragen in Deutschland
Das Erbscheinverfahren dient der Prüfung des Erbrechts und der Feststellung des Erben/der Erbin bzw. der Erben nach einem Verstorbenen/einer Verstorbenen. Die Voraussetzungen zur Erteilung eines Erbscheins sind in den §§ 2353 BGB, 352 – 355 FamFG geregelt. Den Antrag auf Erteilung eines Erbscheins kann der Erbe/die Erbin oder mehrere Erben gemeinsam bei dem zuständigen Nachlassgericht zu Protokoll der Geschäftsstelle stellen. Zuständig ist grundsätzlich das Nachlassgericht, bei dem der Erblasser oder die Erblasserin seinen/ihren letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Der Erbe bzw. die Erbin kann den Antrag jedoch auch im Wege der Rechtshilfe bei dem Nachlassgericht am Sitz seines Wohnortes stellen. Auch ist es möglich den Antrag bei einem Notar in Deutschland aufnehmen und beurkunden zu lassen.
Über das Ergebnis seiner Prüfung entscheidet das Gericht durch Beschluss. In dem Beschluss werden die zur Erteilung eines Erbscheins erforderlichen Tatsachen festgestellt erklärt und daraufhin der Erbschein erteilt. Der Erbschein weist folgende Tatsachen aus: Die persönlichen Daten des Erblassers/der Erblasserin, die Angabe, von wem er/sie beerbt wurde, die Angabe der Alleinerbschaft oder der Erbteile der einzelnen Erbberechtigten, ggf. Beschränkungen des Erbrechts wie Vor- und Nacherbschaft. Der Erbschein stellt die Vermutung auf, dass der/die darin Benannte Erbe/Erbin geworden ist. Er begründet einen entsprechenden Rechtsschein, auf den der Rechtsverkehr vertrauen darf. Dritte können auf die Angaben im Erbschein vertrauen, wenn sie an den/die benannten Erben/Erbin leisten oder etwas von ihm/ihr erhalten.
Die Kosten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Für das Verfahren über den Antrag auf Erteilung eines Erbscheins wird eine volle Gebühr erhoben. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Geschäftswert, der sich nach dem Wert des reinen Nachlasses berechnet. Für Erbfälle ab dem 17.08.2015 besteht die Möglichkeit der Erteilung eines Europäischen Nachlasszeugnisses. In Deutschland ist grundsätzlich ein Erbschein nach deutschem Recht ausreichend.