Was kostet eine gesetzliche Krankenversicherung ohne Einkommen in Deutschland?

Eine gesetzliche Krankenversicherung ohne Einkommen in Deutschland kostet den Mindestbeitrag für eine gesetzliche Krankenkasse. Der Mindestbeitrag wird auf ein fiktives Mindesteinkommen von 1.131,67 Euro angewendet. Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,0% und der Zusatzbeitrag 1,6%. Der Gesamtbeitrag für die Krankenversicherung ohne Einkommen beträgt somit 15,6% von 1.131,67 Euro, also 176,54 Euro. Hinzu kommt der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung, der 3,05% von 1.131,67 Euro, also 34,51 Euro beträgt.

Personen ohne eigenes Einkommen, wie beispielsweise nicht berufstätige Verheiratete, minderjährige Kinder, Selbstständige ohne Umsätze oder Arbeitslose, müssen die Sozialbeiträge für die Krankenkasse und Pflegeversicherung von ihren Rücklagen oder anderen Quellen bestreiten. Können die Beiträge nicht gezahlt werden, entstehen Beitragsschulden, die zurückgezahlt werden müssen. Personen, die Sozialleistungen beziehen, müssen in der Regel nicht für ihren Krankenkassenbeitrag aufkommen. Der Träger der Einkommensersatzleistung, wie die Arbeitsagentur bei ALG I oder das Jobcenter bei Bürgergeld oder Grundsicherung, übernimmt die Beiträge für die Krankenversicherung.

Ehepartner ohne eigenes Einkommen haben die Möglichkeit, sich über die Familienversicherung des arbeitenden Partners beitragsfrei mitzuversichern. Die beitragsfreie Familienversicherung gilt auch für Jugendliche bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres, sofern sie keine eigene Krankenversicherung haben und keine Ausbildung begonnen haben. Ab dem 23. Geburtstag benötigen Jugendliche eine eigene Krankenversicherung, es sei denn, sie sind arbeitslos und die Eltern oder andere Verwandte übernehmen die Beiträge.

Was ist eine gesetzliche Krankenversicherung und wie funktioniert sie?

Eine gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist ein System, das laut Sozialgesetzbuch die Aufgabe hat, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu verbessern. Sie ist eine verpflichtende Krankenversicherung für alle Arbeitnehmer mit einem Einkommen unterhalb der Einkommenspflichtgrenze. Die Hauptaufgabe der GKV besteht darin, eine bedarfsgerechte, vollwertige medizinische Versorgung für ihre Versicherten sicherzustellen.

Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung werden je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gezahlt. Bei Arbeitnehmern richten sich die Beiträge nach der Höhe des Bruttoeinkommens. Selbständige, die freiwillig versichert sind, zahlen ihre Beiträge grundsätzlich auf Grundlage der Beitragsbemessungsgrenze. Rentner bezahlen hingegen nur Beiträge auf ihre gesetzliche Rente, wobei die Hälfte von der Gesetzlichen Rentenversicherung getragen wird. Freiwillig versicherte Rentner hingegen zahlen den vollen Beitragssatz auf alle ihre Einkünfte.

Seit dem 1. Januar 1996 haben gesetzlich Versicherte die Möglichkeit, ihre Krankenkasse frei zu wählen. Jeder Bürger kann seinen Arzt frei wählen, vorausgesetzt der Arzt hat eine Kassenzulassung. Diese freie Kassenwahl ermöglicht den Versicherten, eine Krankenkasse nach ihren individuellen Bedürfnissen auszuwählen.

  • Vorteile einer gesetzlichen Krankenversicherung sind:
  • Sie bietet eine bedarfsgerechte, vollwertige medizinische Versorgung für Versicherte.
  • Die Beiträge werden je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.
  • Es besteht die Möglichkeit, die Krankenkasse nach den eigenen Bedürfnissen frei zu wählen.

Wer ist in Deutschland krankenversicherungspflichtig und welche Ausnahmen gibt es?

In Deutschland besteht eine Krankenversicherungspflicht für bestimmte Personengruppen. Dazu gehören Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren monatliches Arbeitsentgelt über 520 Euro liegt, jedoch die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht überschreitet. Des Weiteren sind Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld oder Unterhaltsgeld nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) sowie unter bestimmten Voraussetzungen Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II (ALG II) krankenversicherungspflichtig. Auch Auszubildende, Studierende, Rentnerinnen und Rentner mit erfüllten Vorversicherungszeiten sowie Personen ohne anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall gehören zu den krankenversicherungspflichtigen Personen.

Es gibt jedoch auch Ausnahmen von der Krankenversicherungspflicht. Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer, die erstmals in Deutschland eine Beschäftigung aufnehmen und deren Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, sind mit Beschäftigungsbeginn versicherungsfrei. Sie haben jedoch die Möglichkeit, der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) als freiwilliges Mitglied beizutreten, auch wenn sie zuvor privat krankenversichert waren und die Vorversicherungszeiten nicht erfüllen.Weitere Ausnahmen von der Krankenversicherungspflicht gelten für schwerbehinderte Menschen, die mindestens drei Jahre gesetzlich krankenversichert waren, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die innerhalb von zwei Monaten nach Rückkehr aus dem Ausland wieder eine Beschäftigung aufnehmen, und ehemalige Soldatinnen und Soldaten auf Zeit (SaZ), die innerhalb von drei Monaten nach Ende ihrer Dienstzeit der GKV als freiwilliges Mitglied beitreten können.

Kinder, Ehegattinnen und Ehegatten sowie eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner von Mitgliedern können beitragsfrei familienversichert sein, wenn sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und über ein Gesamteinkommen verfügen, das eine bestimmte Einkommensgrenze nicht regelmäßig überschreitet. Nach Beendigung der Familienversicherung kann der Versicherungsschutz in der Regel durch eine eigene freiwillige Versicherung fortgesetzt werden.

Die genannten Informationen gelten für das Jahr 2023 und können sich jährlich ändern.

Welche Leistungen umfasst eine gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland?

Eine gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland bietet eine Vielzahl von medizinischen Leistungen, um die Gesundheit der Versicherten zu gewährleisten. Hier sind einige der wichtigsten Leistungen im Überblick:

  • Normale Kontrolluntersuchungen: Um Krankheiten frühzeitig zu erkennen und zu verhindern, werden regelmäßige Untersuchungen durchgeführt.
  • Standardimpfungen: Impfungen gegen verschiedene Krankheiten sind in der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten.
  • Therapie schwerer, langwieriger Krankheiten: Die Kosten für Behandlungen von schweren und langwierigen Krankheiten werden von der Krankenversicherung getragen.
  • Behandlung von Unfällen und anschließende Nachsorge: Im Falle eines Unfalls werden sowohl die Behandlungskosten als auch die Nachsorge von der Versicherung übernommen.
  • Freie Wahl des Haus- oder Facharztes: Versicherte haben die Möglichkeit, ihren Haus- oder Facharzt frei zu wählen, vorausgesetzt er arbeitet mit den gesetzlichen Krankenkassen zusammen.
  • Stationäre Krankenhausleistungen: Bei einer stationären Behandlung im Krankenhaus beträgt der Eigenanteil pro Tag maximal 10,- EUR für bis zu 28 Tage im Jahr (bei Versicherten unter 18 Jahren entfällt der Eigenanteil).
  • Arzneimittelversorgung: Die Kosten für verschriebene Medikamente werden von der Krankenversicherung übernommen. Dabei ist ein Eigenanteil von 10% (mindestens 5,- EUR und höchstens 10,- EUR pro Packung) zu zahlen.
  • Vorsorgeuntersuchungen: Empfohlene Krebsvorsorgeuntersuchungen werden bei Frauen ab dem 20. Lebensjahr und Männern ab dem Alter von 35 Jahren von der Krankenversicherung finanziert.
  • Weitere Leistungen: Die Krankenversicherung übernimmt auch die Kosten für Heilmittel wie Physiotherapie, Ergotherapie oder logopädische Behandlungen, Hilfsmittel wie Hörgeräte und Prothesen sowie Zahnbehandlungen und Festzuschüsse für Zahnersatz, abhängig vom Befund.
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Es ist wichtig zu beachten, dass die genannten Informationen auf dem Stand von 2023 sind. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung können sich im Laufe der Zeit ändern. Dennoch bieten sie einen umfassenden Schutz für die Gesundheit der Versicherten in Deutschland.

Wie berechnet sich der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung ohne Einkommen in Deutschland?

Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung ohne Einkommen in Deutschland berechnet sich wie folgt:

  • Personen, die keine Versicherungspflicht haben und sich freiwillig gesetzlich versichern möchten, zahlen einen Beitrag von 14,6 Prozent des Einkommens zur Krankenversicherung.
  • Zusätzlich kommt der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung hinzu.
  • Der Beitrag wird jedoch nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben. Im Jahr 2022 liegt diese Grenze bei 4.837,50 Euro brutto im Monat und steigt 2023 auf 4.987,50 Euro.
  • Verdient man mehr als die Beitragsbemessungsgrenze, werden auf das zusätzliche Einkommen keine Sozialversicherungsbeiträge erhoben.
  • Für freiwillig versicherte Arbeitnehmer liegt der Höchstbeitrag für die Krankenversicherung im Jahr 2023 im Schnitt bei rund 808 Euro pro Monat, wenn man bei einer Krankenkasse mit 1,6 Prozent Zusatzbeitrag versichert ist.
  • Die Hälfte der Krankenkassenbeiträge von Angestellten übernimmt der Arbeitgeber.
  • Bei Selbstständigen, Freiberuflern und anderen nicht sozialversicherungspflichtig Angestellten bildet nicht nur das Arbeitseinkommen die Grundlage für die Beitragsberechnung. Auch andere Einkünfte wie Kapitalvermögen oder Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung werden berücksichtigt, jedoch maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
  • Selbstständige und freiwillig krankenversicherte Personen zahlen ebenfalls einen Höchstbeitrag von rund 808 Euro pro Monat, inklusive durchschnittlichem Zusatzbeitrag. Diesen Beitrag müssen sie allein tragen.

Bitte beachten Sie, dass die genannten Beträge und Grenzen für das Jahr 2022 bzw. 2023 gelten und sich in Zukunft ändern können.

Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung ohne Einkommen in Deutschland

Es gibt verschiedene Möglichkeiten für Personen ohne Einkommen in Deutschland, sich zu versichern. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die private Krankenversicherung (PKV) sind die beiden Hauptoptionen. Personen wie Hausfrauen, Hausmänner, Kinder, Privatiers, Studierende, Selbstständige, Arbeitslose, Hartz-IV-Empfänger, Geflüchtete und Asylsuchende sind ebenfalls verpflichtet, sich einer Krankenversicherung anzuschließen.

Für Hausfrauen, Hausmänner und Minijobber, die kein eigenes oder nur ein geringes Einkommen haben, hängt die Versicherungsmöglichkeit von der Versicherung des Partners ab. Wenn der Partner gesetzlich versichert ist, können sie sich im Rahmen der Familienversicherung mitversichern lassen. Wenn der Partner privat versichert ist, haben sie die Wahl zwischen einer privaten Krankenversicherung oder der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung.

Kinder und Jugendliche fallen automatisch in die gesetzliche Familienversicherung, wenn beide Elternteile gesetzlich versichert sind oder das Elternteil mit dem höheren Einkommen in der GKV ist. Sind beide Eltern privat versichert oder ist das Elternteil mit dem höheren Einkommen privat versichert, benötigt das Kind eine eigene private Krankenversicherung oder kann sich freiwillig in der GKV versichern.

Privatiers, die über ausreichendes Vermögen verfügen und kein Arbeitseinkommen haben, müssen den Krankenversicherungsbeitrag selbst bezahlen, unabhängig davon, ob sie in der privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Eine Mitversicherung über den Ehepartner ist möglich.

Personen ab 23 Jahren, die weder in Ausbildung noch im Studium sind, können bis zum 23. Lebensjahr in der Familienversicherung bleiben. Sind sie älter als 23 Jahre, aber jünger als 25 Jahre, gibt es verschiedene Optionen. Die Eltern oder andere Verwandte können bis zum 25. Lebensjahr die Beiträge zahlen. Das Jobcenter übernimmt die Kosten ab dem 25. Lebensjahr, sofern die Familienangehörigen nicht ausreichend finanzielle Mittel haben. Bei schlechtem Verhältnis zu den Eltern und unzumutbarem Zusammenleben kann das Jobcenter die Beiträge übernehmen und eine eigene Wohnung zusprechen, wenn Eigeninitiative gezeigt wird.

Studierende ohne oder mit geringem Einkommen können bis zum 25. Lebensjahr in der Familienversicherung bleiben. Danach müssen sie sich selbst versichern. Selbstständige, deren Einnahmen vorübergehend eingebrochen sind, können staatliche Hilfe beantragen. PKV-Versicherte können versuchen, den Beitrag zu reduzieren, z.B. durch einen Wechsel in den Basistarif. GKV-Versicherte können sich möglicherweise über ein Familienmitglied kostenlos mitversichern lassen.

Hartz-IV-Empfänger (Bürgergeld-Empfänger) sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, und die Grundsicherung übernimmt die Zahlung der Krankenversicherungsbeiträge. Seit 2016 müssen Hartz-IV-Empfänger einzeln versichert sein, eine Familienversicherung gibt es nicht mehr. Mit der Einführung des Bürgergeldes in 2023 ändert sich daran nichts, der Staat übernimmt weiterhin die Kosten für die Krankenversicherung.

Voraussetzungen für beitragsfreie gesetzliche Krankenversicherung ohne Einkommen in Deutschland

Die gesetzliche Krankenversicherung ist in Deutschland für jeden Menschen verpflichtend, unabhängig davon, ob sie Einkommen haben oder nicht. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Krankenversicherung nicht kostenlos ist. Personen ohne eigenes Einkommen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um eine beitragsfreie gesetzliche Krankenversicherung zu erhalten.

  • Ein einkommensloser Ehepartner kann sich relativ einfach über die Familienversicherung mitversichern lassen, wenn der andere Ehepartner in der gesetzlichen Krankenversicherung ist. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass nicht nur Erwerbseinkommen als Einkommen angesehen wird, sondern auch Miet- und Pachteinnahmen, Rentenbezüge und Zinserträge. Um in der Familienversicherung zu bleiben, darf das monatlich erzielte Einkommen des einkommenslosen Ehepartners 538,33 Euro im Monat nicht übersteigen.
  • Arbeitslose, die Leistungen vom Jobcenter oder der Arbeitsagentur beziehen, haben ein Einkommen und sind dadurch krankenversichert. Dies gilt auch für Personen, die ALG II erhalten. Der Mindestbeitrag für die gesetzliche Krankenversicherung liegt bei 148,54 Euro.
  • Kinder müssen von Geburt an krankenversichert sein. Wenn die Eltern gesetzlich versichert sind, können die Kinder über die Familienversicherung abgesichert werden. Sind die Eltern nicht verheiratet und unterschiedlich versichert, können sie wählen, ob das Kind kostenpflichtig privat versichert wird oder beitragsfrei über die Familienversicherung versichert wird.
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Es ist wichtig zu beachten, dass diese Informationen eine Zusammenfassung darstellen und nicht alle möglichen Szenarien abdecken. Es wird immer empfohlen, sich bei individuellen Fragen mit einem Krankenversicherungsanbieter oder einer Fachkraft im Gesundheitswesen in Verbindung zu setzen, um genaue und aktuelle Informationen zu erhalten.

Wie beantrage ich eine gesetzliche Krankenversicherung ohne Einkommen in Deutschland?

Wenn Sie in Deutschland keine Krankenversicherung hatten und nicht in das gesetzliche System aufgenommen werden können, müssen Ihnen private Krankenversicherungen zumindest den sogenannten Basistarif anbieten. Der Basistarif entspricht dem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung und kann maximal so teuer sein wie der Höchstbeitrag im gesetzlichen System, der 2021 bei 769€ liegt. Außerdem ist ein Beitrag zur Pflegeversicherung erforderlich. Risikoausschlüsse und Zuschläge für Vorerkrankungen sind im Basistarif nicht erlaubt.

Wenn der Beitrag laut Sozialgesetzgebung dazu führt, dass Sie finanziell bedürftig sind, können die Beiträge halbiert werden. Wenn der Beitrag dennoch für Sie zu teuer ist, können Sie einen Zuschuss vom zuständigen Träger der Grundsicherung oder Sozialversicherung beantragen. Die Zahlung muss bei der entsprechenden Behörde beantragt und genehmigt werden.

Für Personen, die vorübergehend mit ihren Beiträgen an ihre private Krankenversicherung im Rückstand sind, wurde 2013 ein sozialer Tarif namens “Notlagentarif” eingeführt. Dieser Tarif ist für vorübergehende finanzielle Ausnahmesituationen gedacht und kann nicht aktiv gewählt werden. Stattdessen wird die versicherte Person in den “Notlagentarif” umgestuft, wenn Beitragsrückstände vorliegen und sie zweimal erinnert wurden. Der bestehende Versicherungsvertrag bleibt dann ruhend, bis die Beitragsrückstände einschließlich Mahngebühren und Erinnerungskosten beglichen sind. Sobald die Schulden beglichen sind, wird die versicherte Person wieder in den vorherigen Tarif eingestuft.

Im Notlagentarif werden von der Versicherung nur Leistungen für Erwachsene bei akuten Krankheiten, Schmerzen, Schwangerschaft und Mutterschaft übernommen. Bei Kindern werden auch Kosten für Vorsorgeuntersuchungen zur Erkennung von Krankheiten und von der ständigen Impfkommission empfohlene Impfungen erstattet.

Rolle des Jobcenters bei der gesetzlichen Krankenversicherung ohne Einkommen in Deutschland

Die Rolle des Jobcenters bei der gesetzlichen Krankenversicherung ohne Einkommen in Deutschland besteht darin, die monatlichen Beiträge an die Krankenkasse zu zahlen, wenn eine Person Bürgergeld für erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhält. Dabei bleibt die Person in der Regel bei ihrer bisherigen gesetzlichen Krankenkasse versichert und hat Anspruch auf medizinische Versorgung, für die die Krankenkasse die Kosten trägt. Personen, die darlehensweise Leistungen oder Bürgergeld für nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten, sind jedoch nicht gesetzlich krankenversichert.

Das Jobcenter zahlt außerdem einen Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen, wenn die Person privat krankenversichert ist. Es ist wichtig zu beachten, dass Kosten für Medikamente, Hilfsmittel und Krankenhausaufenthalte in der Regel selbst getragen werden müssen. Hierbei gilt jedoch eine Belastungsgrenze von höchstens 2 Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens. Chronisch Kranke können sich von Zuzahlungen befreien lassen, wenn ihre Belastung 1 Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens überschreitet.

Des Weiteren zahlt das Jobcenter einen Betrag an die Pflegekasse, um die Kosten für die Pflegeversicherung zu decken. Während des Bezugs von Bürgergeld führt das Jobcenter keine Beiträge an die Rentenversicherung ab, übermittelt jedoch die Zeit des Bezugs an die Rentenversicherung, was sich positiv auf die Rente auswirken kann. Bei Unfällen auf dem Weg zum Jobcenter oder während eines Termins besteht Versicherungsschutz. Darüber hinaus bietet das Jobcenter auch zusätzliche Unterstützung bei gesundheitlichen Einschränkungen oder Problemen, wie körperlichen Einschränkungen, psychischen Erkrankungen oder der Unfähigkeit, im alten Beruf zu arbeiten.

Die Rolle des Jobcenters bei der gesetzlichen Krankenversicherung ohne Einkommen in Deutschland besteht darin, die monatlichen Beiträge an die Krankenkasse zu zahlen, wenn eine Person Bürgergeld für erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhält. Dabei bleibt die Person in der Regel bei ihrer bisherigen gesetzlichen Krankenkasse versichert und hat Anspruch auf medizinische Versorgung, für die die Krankenkasse die Kosten trägt. Personen, die darlehensweise Leistungen oder Bürgergeld für nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten, sind jedoch nicht gesetzlich krankenversichert.

Das Jobcenter zahlt außerdem einen Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen, wenn die Person privat krankenversichert ist. Es ist wichtig zu beachten, dass Kosten für Medikamente, Hilfsmittel und Krankenhausaufenthalte in der Regel selbst getragen werden müssen. Hierbei gilt jedoch eine Belastungsgrenze von höchstens 2 Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens. Chronisch Kranke können sich von Zuzahlungen befreien lassen, wenn ihre Belastung 1 Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens überschreitet.

Des Weiteren zahlt das Jobcenter einen Betrag an die Pflegekasse, um die Kosten für die Pflegeversicherung zu decken. Während des Bezugs von Bürgergeld führt das Jobcenter keine Beiträge an die Rentenversicherung ab, übermittelt jedoch die Zeit des Bezugs an die Rentenversicherung, was sich positiv auf die Rente auswirken kann. Bei Unfällen auf dem Weg zum Jobcenter oder während eines Termins besteht Versicherungsschutz. Darüber hinaus bietet das Jobcenter auch zusätzliche Unterstützung bei gesundheitlichen Einschränkungen oder Problemen, wie körperlichen Einschränkungen, psychischen Erkrankungen oder der Unfähigkeit, im alten Beruf zu arbeiten.

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