Elterngeld: Überblick, Berechnung und Anspruch in Deutschland

Elterngeld ist eine staatliche Leistung in Deutschland, die Eltern dabei unterstützt, Familie und Beruf besser zu vereinbaren. Im Jahr 2022 wurden insgesamt 8,28 Milliarden Euro an Elterngeld ausgezahlt. Rund 1,85 Millionen Frauen und Männer haben im selben Jahr Elterngeld erhalten, darunter knapp 1,4 Millionen Frauen und 480.000 Männer.

Um Anspruch auf Elterngeld zu haben, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Das leibliche oder adoptierte Kind lebt mit einem Elternteil in einem Haushalt in Deutschland. Das Kind wird nach der Geburt vom Elternteil selbst betreut und erzogen. Der Elternteil arbeitet nicht mehr als 32 Stunden pro Woche.

Es spielt keine Rolle, ob der Elternteil vor der Geburt des Kindes angestellt, selbstständig, arbeitslos oder im Studium ist. Eltern aus EU-Ländern und der Schweiz können ebenfalls Elterngeld erhalten, wenn sie in Deutschland wohnen und arbeiten. Eltern aus anderen Ländern müssen einen Aufenthaltstitel haben, der ihnen erlaubt, dauerhaft in Deutschland zu arbeiten.

Es gibt jedoch eine Einkommensgrenze für den Bezug von Elterngeld. Wenn das Einkommen des Elternteils zusammen mit dem Partner oder der Partnerin mehr als 300.000 Euro im Jahr beträgt oder als Alleinerziehender mehr als 250.000 Euro im Jahr verdient, besteht kein Anspruch auf Elterngeld.

Was ist Elterngeld und wer hat Anspruch darauf?

Elterngeld ist eine finanzielle Unterstützung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern, die ihnen ermöglicht, ihr Kind zu erziehen und zu betreuen. Es steht allen Müttern und Vätern zur Verfügung. Mit Elterngeld können Eltern bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten oder auch gar nicht erwerbstätig sein.Es gibt drei Varianten des Elterngeldes: Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus. Das Basiselterngeld kann für mindestens zwei Monate und bis zu zwölf Lebensmonate des Kindes beantragt werden. Wenn beide Elternteile Elterngeld nutzen, können sie zusammen 14 Lebensmonate Elterngeld erhalten. Bei einer Frühgeburt kann der Anspruch auf bis zu 18 Lebensmonate Elterngeld verlängert werden. Das Elterngeld kann frei untereinander aufgeteilt werden.Die Höhe des Basiselterngeldes hängt vom Einkommen vor der Geburt ab und beträgt in der Regel 65 Prozent des Netto-Einkommens. Eltern mit geringem Einkommen können bis zu 100 Prozent ihres Netto-Einkommens erhalten. ElterngeldPlus kann den Bezug verlängern und ist halb so hoch wie das Basiselterngeld, wenn die Eltern nach der Geburt nicht arbeiten. Wenn die Eltern in Teilzeit arbeiten, kann ElterngeldPlus in gleicher oder annähernd gleicher Höhe wie das Basiselterngeld, aber länger bezogen werden. Der Partnerschaftsbonus ermöglicht zusätzliche Monate ElterngeldPlus, wenn beide Elternteile gleichzeitig in Teilzeit arbeiten. Alleinerziehende können den Partnerschaftsbonus flexibel für zwei, drei oder vier Monate nutzen. Die genaue Aufteilung des Elterngeldes, des ElterngeldPlus und des Partnerschaftsbonus kann individuell gestaltet werden.

Elterngeld berechnen: wie funktioniert es?

Elterngeld wird basierend auf verschiedenen Faktoren berechnet. Dazu gehören die Art des Elterngeldes (Basiselterngeld, ElterngeldPlus oder Partnerschaftsbonus), das bisherige Einkommen, das Einkommen während des Bezugs von Elterngeld, der Bezug anderer staatlicher Leistungen, das Vorhandensein von Zwillingen oder Mehrlingen und das Vorhandensein weiterer Kinder. Diese Faktoren bestimmen die Höhe des Elterngeldes, das Eltern erhalten.Die Höhe des Basiselterngeldes beträgt normalerweise 65% des Nettoeinkommens vor der Geburt, jedoch maximal 2.770 Euro. Geringverdiener erhalten einen höheren Prozentsatz, je nachdem, wie viel sie vor der Geburt verdient haben. Das Basiselterngeld liegt zwischen 300 und 1.800 Euro monatlich.Das ElterngeldPlus wird genauso berechnet wie das Basiselterngeld, ist jedoch auf die Hälfte des theoretischen Basiselterngeldes begrenzt, wenn nach der Geburt kein Einkommen vorhanden ist. Es kann doppelt so lange wie das Basiselterngeld bezogen werden. Der Partnerschaftsbonus wird ebenfalls auf Basis des ElterngeldPlus berechnet.Der Mindestbetrag für das Elterngeld beträgt 300 Euro für das Basiselterngeld und 150 Euro für das ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus. Die genaue Höhe des Elterngeldes kann mit einem Elterngeld-Rechner berechnet werden. Es ist wichtig zu beachten, dass das Elterngeld nicht besteuert wird. Bei weiteren Fragen und für Unterstützung können Eltern sich an ihre örtliche Elterngeldstelle wenden.

Voraussetzungen für den Bezug von Elterngeld in Deutschland

Die Voraussetzungen für den Bezug von Elterngeld in Deutschland sind wie folgt:

  • Anspruch auf Elterngeld: Um Elterngeld zu erhalten, muss man seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, sich mit seinem Kind während des Elterngeldbezugs in einem gemeinsamen Haushalt aufhalten, dieses Kind selbst betreuen und erziehen und keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausüben.
  • Neuregelungen zum Basiselterngeld: Für Kinder, die ab dem 01.07.2015 geboren werden, gelten die Neuregelungen zum Basiselterngeld, Elterngeld Plus und den Partnerschaftsbonusmonaten.
  • Übertragung des Elterngeldanspruchs: Eine Übertragung des Elterngeldanspruchs von einem Elternteil auf den anderen ist möglich, wenn die Eltern innerhalb der EU oder in Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums leben. Außerhalb der EU müssen die Eltern verheiratet sein.
  • Einkommensgrenzen: Wer die Einkommensgrenzen überschreitet, hat keinen Anspruch auf Elterngeld.
  • Anspruch für Eltern ohne eigenes Erwerbseinkommen: Eltern ohne eigenes Erwerbseinkommen, Hausfrauen bzw. Männer und Studenten können Anspruch auf Elterngeld in Höhe des Mindestbetrages haben.
  • Anspruch für geringfügig Beschäftigte: Geringfügig Beschäftigte, die nach der Geburt eines Kindes im selben Wochenstundenumfang weiterhin geringfügig arbeiten wollen, können ebenfalls Anspruch auf Elterngeld haben, solange sie mit nicht mehr als durchschnittlich 30 Wochenstunden beschäftigt sind.
  • Anspruch für Eltern mit außereuropäischer Staatsangehörigkeit: Auch Eltern, die eine außereuropäische Staatsangehörigkeit besitzen, aber in Deutschland bzw. innerhalb der EU leben und erwerbstätig sein dürfen, können Anspruch auf das Elterngeld haben.
  • Anspruch für EU-Grenzgänger: EU-Grenzgänger können Anspruch auf Elterngeld haben, wenn sie entweder ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben oder eine in Deutschland sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausüben.
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Bitte beachten Sie, dass alle weiteren Voraussetzungen für den Elterngeldbezug ebenfalls erfüllt sein müssen.

Dauer der Elterngeldzahlung in Deutschland

Die Dauer der Elterngeldzahlung in Deutschland hängt von verschiedenen Faktoren ab. Es wird in Lebensmonaten gezahlt, die ab dem Tag der Geburt des Kindes beginnen. Basiselterngeld kann für bis zu 12 Lebensmonate beantragt werden. Wenn beide Elternteile Elterngeld beantragen und mindestens einer von ihnen nach der Geburt weniger Einkommen hat als zuvor, kann das Basiselterngeld sogar für bis zu 14 Monate gewährt werden. Diese zusätzlichen 2 Monate werden als “Partnermonate” bezeichnet und können auch von Alleinerziehenden beantragt werden.

ElterngeldPlus kann doppelt so lange wie Basiselterngeld bezogen werden. Anstelle eines Lebensmonats mit Basiselterngeld können sich die Eltern für zwei Lebensmonate mit ElterngeldPlus entscheiden. Dadurch kann insgesamt mehr Elterngeld erhalten werden. Zusätzlich können beide Elternteile jeweils bis zu 4 zusätzliche Monate ElterngeldPlus als Partnerschaftsbonus erhalten, wenn sie beide parallel in Teilzeit arbeiten.

Es gibt jedoch Einschränkungen. Basiselterngeld kann nur in den ersten 14 Lebensmonaten bezogen werden. Nach dem 14. Lebensmonat kann nur noch ElterngeldPlus oder der Partnerschaftsbonus beantragt werden, maximal bis zum 32. Lebensmonat des Kindes. Wenn der andere Elternteil ebenfalls Elterngeld beantragt, können sich die Eltern nach dem 14. Lebensmonat abwechseln. Wenn es jedoch einen Lebensmonat gibt, in dem beide Elternteile kein ElterngeldPlus erhalten, können sie danach auch keines mehr bekommen, selbst wenn noch Monate übrig sind.

Für Eltern von besonders Frühgeborenen gelten zusätzliche Regelungen. Je nach Geburtstermin können bis zu 4 zusätzliche Monate Basiselterngeld beantragt werden.

Höhe des Elterngeldes: Wie viel bekommt man?

Die Höhe des Elterngeldes variiert je nach verschiedenen Faktoren. Vor allem das Einkommen des betreuenden Elternteils vor der Geburt des Kindes und der Verlust an Einkommen nach der Geburt spielen eine Rolle. Eltern mit höherem Einkommen erhalten in der Regel 65 Prozent ihres vorherigen Einkommens, während Eltern mit niedrigerem Einkommen bis zu 100 Prozent ihres Voreinkommens erhalten können.

Das Basiselterngeld beträgt monatlich zwischen 300 Euro und 1800 Euro, abhängig vom Einkommen. Für Teilzeit arbeitende Eltern gibt es das ElterngeldPlus, welches zwischen 150 Euro und 900 Euro monatlich liegt. Für Eltern, die nach der Geburt ihr Kind selbst betreuen und höchstens 32 Stunden pro Woche arbeiten, gilt das Mindestelterngeld. Bei Kindern, die vor dem 1. September 2021 geboren wurden, beträgt die maximale Arbeitszeit 30 Stunden pro Woche.

Mehrkindfamilien mit kleinen Kindern erhalten einen Geschwisterbonus, der zehn Prozent des regulären Elterngeldes beträgt. Dabei beträgt der Bonus mindestens 75 Euro beim Basiselterngeld und 37,50 Euro beim ElterngeldPlus. Bei Mehrlingsgeburten wird zusätzlich ein Mehrlingszuschlag von 300 Euro (150 Euro beim ElterngeldPlus) für jedes weitere neugeborene Kind gezahlt.

Es gibt einige Ausnahmen bei der Anrechnung des Elterngeldes als Einkommen. In der Regel wird das Elterngeld beim Bürgergeld, der Sozialhilfe und dem Kinderzuschlag vollständig als Einkommen angerechnet, einschließlich des Mindestbetrags von 300 Euro. Allerdings erhalten Elterngeldberechtigte, die vor der Geburt erwerbstätig waren und Bürgergeld, Sozialhilfe oder Kinderzuschlag beziehen, einen Elterngeldfreibetrag von bis zu 300 Euro.

Zusätzlich gibt es digitale Angebote wie den Elterngeldrechner mit Planer, der Eltern dabei hilft, ihren Anspruch auf Elterngeld selbst zu ermitteln. Eltern können mit diesem Planer die zeitliche und finanzielle Kombination von Elterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus planen.

Elterngeld und Arbeit: Regelungen und Einschränkungen

Während des Bezugs von Elterngeld ist es erlaubt, Teilzeit zu arbeiten, jedoch nicht mehr als 32 Stunden pro Woche. Das ermöglicht Eltern, während der Elterngeldzeit eine gewisse Tätigkeit auszuüben, um ihre finanzielle Situation zu verbessern. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass eine vollzeitige Beschäftigung während des Elterngeldbezugs nicht gestattet ist.

Das Elterngeld berechnet sich aus dem Unterschied zwischen dem Einkommen vor der Geburt und dem Einkommen danach, wenn während des Elterngeldbezugs gearbeitet wird. Es wird anhand eines Durchschnitts berechnet und berücksichtigt sowohl das vorherige Einkommen als auch das während des Elterngeldbezugs erzielte Einkommen. Dadurch soll gewährleistet werden, dass das Elterngeld als finanzielle Unterstützung dient und den finanziellen Verlust durch die reduzierte Arbeitszeit ausgleicht.

Es gibt das ElterngeldPlus, das besonders interessant ist, wenn man Teilzeit arbeitet. Anstelle eines Lebensmonats mit Basiselterngeld kann man sich für 2 Lebensmonate mit ElterngeldPlus entscheiden. Das ElterngeldPlus ermöglicht es Eltern, länger in Teilzeit zu arbeiten und dabei immer noch eine finanzielle Unterstützung zu erhalten. Es bietet eine alternative Option, um den Übergang von der Elternzeit zur Arbeit flexibler zu gestalten.

  • Wenn beide Eltern parallel in Teilzeit arbeiten, kann der Partnerschaftsbonus in Anspruch genommen werden, der zusätzliche Monate ElterngeldPlus ermöglicht. Dieser Bonus soll die partnerschaftliche Aufteilung von Elternzeit und Arbeitszeit fördern und den Eltern ermöglichen, gemeinsam Zeit mit ihrem Kind zu verbringen, während sie dennoch Teilzeit arbeiten können.
  • Wenn man während des Elterngeldbezugs Teilzeit arbeiten möchte, muss der voraussichtliche Umfang und die Dauer der Teilzeitarbeit nachgewiesen werden. Es ist wichtig, dies frühzeitig zu klären und entsprechende Nachweise vorzubereiten, um mögliche Komplikationen zu vermeiden.
  • Das Elterngeld wird vorläufig gezahlt und nachträglich anhand der tatsächlichen Verdienste berechnet. Zu viel erhaltenes Elterngeld muss zurückgezahlt werden, zu wenig erhaltenes Elterngeld wird nachgezahlt. Es ist daher wichtig, die finanziellen Veränderungen durch die Teilzeitarbeit genau zu dokumentieren und gegebenenfalls mit dem Elterngeldstelle abzuklären.
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Finanzielle Unterstützungen neben dem Elterngeld in Deutschland

In Deutschland gibt es verschiedene finanzielle Unterstützungen neben dem Elterngeld für werdende Eltern. Hier sind einige relevante Informationen:

Mutterschaftsleistungen: Wenn Sie schwanger sind oder ein Kind stillen und Arbeitnehmerin sind, haben Sie Anspruch auf Mutterschutz. Um Ihr Einkommen während der Schwangerschaft oder nach der Geburt zu sichern, können Sie Mutterschaftsleistungen erhalten. Die Art der Leistungen hängt von Ihrer Arbeitssituation ab. Weitere Informationen zum Mutterschaftsgeld finden Sie auf der Website.

Finanzielle Hilfen für Schwangere mit geringem Einkommen: Wenn Sie schwanger sind und Sozialhilfe oder Bürgergeld erhalten, können Sie einen Zuschuss zu Ihrer Leistung (Mehrbedarf) und einmalige Leistungen, z.B. für die Erstausstattung Ihres Kindes, beantragen. Auch wenn Sie wenig verdienen, aber keinen Anspruch auf Sozialhilfe oder Bürgergeld haben, können Sie Pauschalbeträge für Erstausstattung oder Mehrbedarfszuschläge beantragen. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Jobcenter.

Finanzielle Hilfen für Schwangere in Studium oder Ausbildung: Als Schülerin, Auszubildende oder Studentin können Sie Mutterschaftsgeld erhalten, wenn Sie einen Nebenerwerb haben. Wenn Sie keinen Nebenjob haben, können Sie unter bestimmten Umständen besondere Unterstützung erhalten. Weitere Informationen zu den Leistungen für Schülerinnen, Auszubildende oder Studentinnen finden Sie auf der Website.

Elterngeld und Elternzeit: Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern, um ihnen die Erziehung und Betreuung ihres Kindes zu ermöglichen. Elternzeit ist eine unbezahlte Auszeit vom Berufsleben für Eltern, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen möchten.

Kindergeld: Kindergeld kann nach der Geburt beantragt werden und sichert die grundlegende Versorgung Ihrer Kinder ab der Geburt bis mindestens zum 18. Geburtstag.

Ergänzende finanzielle Hilfen der Bundesstiftung Mutter und Kind: Die Bundesstiftung “Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens” unterstützt schwangere Frauen in Notlagen mit ergänzenden finanziellen Hilfen. Diese können in einer Schwangerschaftsberatungsstelle beantragt werden. Die Hilfen werden nicht auf gesetzliche Leistungen wie Bürgergeld oder Sozialhilfe angerechnet.

Bitte beachten Sie, dass die genauen Bedingungen und Höhe der finanziellen Unterstützungen von den individuellen Umständen abhängen. Weitere Informationen zu staatlichen Leistungen für Familien finden Sie auf der Website.

Rückwirkende Elterngeldbeantragung: ist das möglich?

Ja, eine rückwirkende Elterngeldbeantragung ist grundsätzlich möglich. Diese ermöglicht es, das Elterngeld auch für einen Zeitraum vor der Antragsstellung zu erhalten. Allerdings wird das rückwirkende Elterngeld nur für maximal drei Monate vor dem Antragszeitpunkt ausgezahlt. Daher ist es wichtig, den Antrag so früh wie möglich einzureichen, um den rückwirkenden Zahlungszeitraum zu maximieren.

Die Höhe des Elterngelds variiert je nach Einkommen des betreuenden Elternteils vor der Geburt des Kindes und kann zwischen 300€ und 1800€ pro Monat liegen. Um Elterngeld beantragen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehören die Eigenbetreuung und Erziehung des Kindes, das gemeinsame Zusammenleben mit dem Kind in einem Haushalt, eine wöchentliche Arbeitszeit von höchstens 32 Stunden sowie ein Wohnsitz in Deutschland.

Der Antrag auf Elterngeld kann bei der zuständigen Elterngeldstelle gestellt werden. Die erforderlichen Dokumente für den Antrag umfassen die Geburtsurkunde des Kindes, Kopien der Identifikationsdokumente beider Eltern, Einkommensnachweise und, falls selbstständig, den letzten Steuerbescheid. Das reguläre Elterngeld wird für 12 Monate gewährt und kann bei Inanspruchnahme der Partnermonate auf bis zu 14 Monate verlängert werden.

Elterngeld beantragen: Schritt-für-Schritt Anleitung

Um Elterngeld zu beantragen, folgen Sie diesen Schritten:

1. Elternzeit Antragstellung:

  • Reichen Sie einen schriftlichen Antrag auf Elternzeit bei Ihrem Arbeitgeber ein.
  • Der Antrag sollte mindestens 7 Wochen vor dem gewünschten Beginn der Elternzeit eingereicht werden.
  • Email, Fax oder telefonische Anträge sind nicht ausreichend, es muss schriftlich erfolgen.

2. Dauer der Elternzeit:

  • Jeder Elternteil hat Anspruch auf bis zu 3 Jahre (36 Monate) Elternzeit.
  • Elternzeit kann vorzeitig beendet werden, ohne die Zustimmung des Arbeitgebers, um Mutterschutzzeiten für ein weiteres Kind in Anspruch zu nehmen.

3. Elternzeitrechner:

  • Verwenden Sie einen Elternzeitrechner, um die genauen Zeiträume und Fristen zu ermitteln.

4. Wann Elternzeit beantragen:

  • Elternzeit wird nicht im eigentlichen Sinne beantragt; Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch darauf und geben lediglich ihre Absicht bekannt.
  • Der schriftliche Antrag auf Elternzeit muss mindestens 7 Wochen vor dem gewünschten Beginn der Elternzeit beim Arbeitgeber eingereicht werden.
  • Wenn Ihr Kind bereits 3 Jahre alt ist, sollte der Antrag mindestens 13 Wochen vor Beginn der Elternzeit gestellt werden.

Bitte beachten Sie, dass Elterngeld eine separate staatliche Leistung ist und nicht mit Elternzeit verwechselt werden sollte.

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