Die Kosten für die Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU) beim TÜV in Deutschland können je nach Fahrzeugtyp, Gewicht und Bundesland variieren. Im Jahr 2023 liegen die Preise für die HU und AU bei Pkw bis zu 3,5 Tonnen zwischen 133,9 Euro und maximal 145 Euro, wenn beide Untersuchungen gleichzeitig durchgeführt werden. Diese Preise gelten jedoch nicht deutschlandweit, da die Kosten von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein können. Um die genauen Gebühren zu erfahren, empfiehlt es sich, sich direkt an die jeweiligen Prüfungsorganisationen wie den TÜV Nord oder den TÜV Süd zu wenden.
Es gibt verschiedene Faktoren, die den Preis für die TÜV-Untersuchung beeinflussen können. Neben dem Fahrzeugtyp und dem Gewicht spielen auch das Bundesland und eventuelle Zusatzleistungen eine Rolle. So können beispielsweise die Kosten für die HU und AU bei einem Motorrad günstiger sein als bei einem größeren SUV. Ebenso können Zusatzleistungen wie die Prüfung von Anhängerkupplung oder Gasanlage zusätzliche Gebühren verursachen. Daher ist es ratsam, vorab Informationen zu den genauen Preisstrukturen einzuholen, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden.
In Deutschland gilt für Neuwagen eine erste HU nach drei Jahren und anschließend alle zwei Jahre. Es ist wichtig, die Termine für die nächste HU im Fahrzeugschein und auf der TÜV-Prüfungsplakette zu überprüfen. Ein rechtzeitiger Besuch beim TÜV ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch wichtig für die Sicherheit im Straßenverkehr. Eine regelmäßige Untersuchung gewährleistet, dass das Fahrzeug den geltenden Standards entspricht und sicher auf deutschen Straßen unterwegs ist.
Was ist TÜV und wofür wird er benötigt?
Der TÜV (Technischer Überwachungsverein) ist eine Hauptuntersuchung (HU), die in Deutschland für Kraftfahrzeuge vorgeschrieben ist. Sie dient dazu, die Verkehrssicherheit, Vorschriftsmäßigkeit und Umweltverträglichkeit der Fahrzeuge sicherzustellen. Die HU ist seit dem 1. Dezember 1951 gesetzlich vorgeschrieben. Neuwagen müssen nach drei Jahren zur HU, danach erfolgt die Untersuchung im Zweijahresrhythmus. Die HU wird von verschiedenen technischen Prüfstellen und amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen wie dem TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS durchgeführt.
Der Fahrzeughalter ist verantwortlich für die fristgerechte Vorführung zur HU und muss die Kosten dafür tragen. Die HU umfasst eine zerlegungsfreie Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfung bestimmter Bauteile, um die Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs gemäß StVZO zu überprüfen. Bei bestandener HU erhält das Fahrzeug eine Prüfplakette, die am hinteren Kennzeichen angebracht wird und das Jahr und den Monat der nächsten fälligen HU anzeigt.
Die Abgasuntersuchung (AU) ist ein Teil der HU und wurde bis Ende 2009 separat durchgeführt. Seitdem ist die AU in die HU integriert. Die AU kann auch vor der HU durchgeführt werden, darf jedoch maximal einen Monat zurückliegen.
Welche Arten von TÜV gibt es?
Es gibt verschiedene Arten von TÜV, die in Deutschland durchgeführt werden. Die Hauptuntersuchung (HU) ist eine regelmäßige technische Überprüfung, die die Vorschriftsmäßigkeit und Umweltverträglichkeit von Verkehrsmitteln sicherstellen soll. In Österreich wird diese Untersuchung als wiederkehrende Begutachtung bezeichnet, während sie in der Schweiz als Motorfahrzeugkontrolle (MFK) bekannt ist. Weltweit finden technische Überprüfungen typischerweise jährlich oder alle zwei Jahre statt.
In Europa gibt es gemeinsames EU-Recht, das alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union dazu verpflichtet, regelmäßige Kontrollen der Kraftfahrzeugsicherheit und Motoremissionen durchzuführen. Für leichte Wirtschaftsfahrzeuge und Privatfahrzeuge wird festgelegt, dass die erste Hauptuntersuchung nach vier Jahren und nachfolgende Untersuchungen alle zwei Jahre stattfinden sollen. Andere Fahrzeugarten sollen jährlich kontrolliert werden. Es gibt jedoch Abweichungen in einigen EU-Staaten, die kürzere Prüfzyklen haben können.
In Deutschland ist die Hauptuntersuchung (HU) seit dem 1. Dezember 1951 für Kraftfahrzeuge vorgeschrieben. Die HU umfasst eine zerlegungsfreie Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfung bestimmter Bauteile sowie eine Überprüfung des Fahrzeugs auf Vorschriftsmäßigkeit gemäß StVZO. Die Untersuchung des Motormanagements und Abgasreinigungssystems (UMA) ist ebenfalls Teil der HU. Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t und Kraftomnibusse unterliegen zusätzlichen Sicherheitsprüfungen.
Die HU wird in Deutschland nicht von Behörden, sondern von staatlich anerkannten technischen Prüforganisationen wie DEKRA, TÜV Süd, TÜV Nord, TÜV Rheinland, TÜV Thüringen, TÜV Hessen, TÜV Saarland, GTÜ und KÜS durchgeführt. Die Kosten für die HU trägt der Fahrzeughalter gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr. Die HU kann in einer Untersuchungsstelle der Prüforganisationen, in einer Kfz-Werkstatt oder beim Fuhrpark eines Unternehmens durchgeführt werden.
Welche Fahrzeuge benötigen TÜV?
Fahrzeuge, die eine TÜV-Prüfung benötigen, sind in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) festgelegt. Zulassungsfreie Fahrzeuge benötigen keine TÜV-Prüfung. Es gibt jedoch bestimmte Fahrzeugtypen, die zu den zulassungsfreien gehören. Dazu gehören unter anderem Stapler, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, motorisierte Krankenfahrstühle, Leichtkraftfahrzeuge mit vier Rädern, Kleinkrafträder mit zwei oder drei Rädern, Leichtkrafträder, elektronische Mobilitätshilfen und Zugmaschinen mit einer Achse, die ausschließlich für Forst- und Landwirtschaft verwendet werden.
Ebenfalls zulassungsfreie Fahrzeuge sind bestimmte Anhänger, die jedoch bestimmten Bedingungen entsprechen müssen. Hierzu zählen einachsige Anhänger, die an motorisierten Krankenfahrstühlen, Kleinkrafträdern oder Krafträdern angekoppelt werden können, Anhänger für den Katastrophenschutz und die Feuerwehr, Spezialanhänger für Sportgeräte, Rettungsboote oder Tiere für Sportzwecke, Anhänger für die Forst- oder Landwirtschaft, Packwagen im Schaustellergewerbe und Wohnwagen, bei denen die Zugfahrzeuge maximal 25 km/h fahren können.
Zulassungsfreie Fahrzeuge und Anhänger dürfen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie einem genehmigten Typ entsprechen oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist. Es ist wichtig, dass diese Fahrzeuge und Anhänger die Bestimmungen der FZV einhalten, da bei Verstößen Bußgelder verhängt werden können. Zum Beispiel beträgt das Bußgeld bei fehlender Einzel- oder Typgenehmigung 70 Euro und bei fehlendem Kennzeichen 40 Euro.
Was wird bei TÜV überprüft?
Bei der TÜV-Prüfung werden verschiedene Aspekte überprüft, um die Verkehrssicherheit und Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs sicherzustellen. Dazu gehören unter anderem:
- Vorlage des Fahrzeugscheins oder der Zulassungsbescheinigung I: Bei der TÜV-Prüfung muss der Fahrzeugschein oder die Zulassungsbescheinigung I vorgelegt werden, um die Fahrzeugdaten zu überprüfen.
- Überprüfung von Verbandskasten, Warndreieck und Warnweste im Auto: Es wird kontrolliert, ob das Auto mit einem Verbandskasten, einem Warndreieck und einer Warnweste ausgestattet ist.
- Kontrolle der Lesbarkeit und Unbeschädigtheit von Typenschildern, Kennzeichen und Fabrikschild: Die Lesbarkeit und Unbeschädigtheit von Typenschildern, Kennzeichen und Fabrikschild wird überprüft.
- Prüfung der Frontscheibe auf Beschädigungen und Funktionsfähigkeit der Wischer und Wischanlage: Die Frontscheibe wird auf Beschädigungen untersucht und die Funktionsfähigkeit der Scheibenwischer und der Wischanlage wird getestet.
- Kontrolle der Spiegel: Die Spiegel des Fahrzeugs werden überprüft, um sicherzustellen, dass sie korrekt eingestellt sind.
- Funktionsprüfung von Scheinwerfern und Signalanlage: Die Scheinwerfer und die Signalanlage des Fahrzeugs werden auf ihre Funktionstüchtigkeit geprüft.
- Überprüfung der Lenkung: Die Lenkung des Fahrzeugs wird überprüft, um sicherzustellen, dass sie einwandfrei funktioniert.
- Test der Bremsen: Die Bremsen werden getestet, um ihre Wirksamkeit zu überprüfen.
- Kontrolle von Warn- oder Kontrollleuchten: Alle Warn- oder Kontrollleuchten im Fahrzeug werden überprüft, um sicherzustellen, dass sie ordnungsgemäß funktionieren.
- Überprüfung auf Öl- oder Flüssigkeitsverlust: Es wird überprüft, ob es im Fahrzeug Leckagen von Öl oder Flüssigkeiten gibt.
- Kontrolle der Profiltiefe der Reifen und Laufrichtung: Die Profiltiefe der Reifen und die Laufrichtung werden überprüft, um sicherzustellen, dass die Reifen den Vorschriften entsprechen.
Die Hauptuntersuchung (HU) wurde 1951 in Deutschland eingeführt, um die Verkehrssicherheit der zugelassenen Fahrzeuge zu gewährleisten. Seit 2010 ist auch die Abgasuntersuchung in die HU integriert. Die HU wird ursprünglich vom TÜV durchgeführt, aber auch andere Prüforganisationen wie DEKRA, TÜV Süd, TÜV Nord, TÜV Rheinland, TÜV Thüringen, GTÜ und KÜS sind dazu berechtigt.
Wann muss man TÜV machen lassen?
Die Hauptuntersuchung (HU) muss spätestens innerhalb des Monats durchgeführt werden, der auf der HU-Plakette am Fahrzeug angezeigt wird. Diese HU-Plakette befindet sich meistens am hinteren Nummernschild des Fahrzeugs. Das genaue Datum für die nächste Überprüfung steht in der Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemaliger Fahrzeugschein) und auf der Plakette am Kfz-Kennzeichen. Es ist wichtig, die HU fristgerecht durchführen zu lassen, da andernfalls ein Verwarnungsgeld verhängt werden kann.
Um den genauen HU-Termin einzuhalten, ist es ratsam, frühzeitig einen Termin in einer zugelassenen Prüfstelle zu vereinbaren. Es gibt einige Fahrzeugtypen, bei denen eine erweiterte HU, auch Ergänzungsuntersuchung genannt, erforderlich ist. Diese zusätzliche Untersuchung wird mit 20 Prozent zusätzlicher Gebühr berechnet. Seit 2012 ist eine Rückdatierung des HU-Termins nicht mehr möglich.
Es ist wichtig zu beachten, dass es auch eine Frist für die Nachuntersuchung gibt. Innerhalb eines Monats müssen eventuelle Mängel behoben werden. Wenn diese Frist verstreicht, ist es notwendig, eine neue gebührenpflichtige HU durchführen zu lassen. Es ist ebenfalls zu beachten, dass eine gültige HU auch dann erforderlich ist, wenn das Fahrzeug auf einem Privatgrundstück steht. Um mögliche Verwarnungs- oder Bußgelder zu vermeiden, ist es ratsam, die HU innerhalb der vorgeschriebenen Frist durchführen zu lassen.
Im Fall eines Unfalls, der auf einen Mangel zurückzuführen ist, der während der HU festgestellt worden wäre, kann die Versicherung einen Teil des Geldes zurückverlangen, maximal jedoch 5000 Euro. Es besteht jedoch die Möglichkeit, ein Verwarnungs- oder Bußgeld in Deutschland zu vermeiden, wenn nachgewiesen werden kann, dass das Fahrzeug bei der Ausreise aus Deutschland noch eine gültige HU hatte und danach ständig im Ausland war. Ein Prüfprotokoll einer ausländischen Prüfstelle kann als Nachweis dienen, ersetzt jedoch nicht die HU in Deutschland, die unmittelbar nach der Rückkehr gemacht werden muss.
Wie oft muss man TÜV machen lassen?
Jedes Auto muss regelmäßig zur Hauptuntersuchung (TÜV). Die Häufigkeit, mit der man den TÜV machen lassen muss, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Nach der Erstzulassung eines Autos ist die erste TÜV-Untersuchung nach 36 Monaten fällig. Danach muss der TÜV alle 24 Monate erneut durchgeführt werden. Seit 2010 ist auch die Abgasuntersuchung ein fester Bestandteil der Hauptuntersuchung und hat ebenfalls eine Gültigkeit von zwei Jahren.
Es ist wichtig, die TÜV-Fristen einzuhalten, da bei einer abgelaufenen Plakette Verwarnungsgelder, Bußgelder und Punkte in Flensburg drohen. Bei PKW, Motorrädern und leichten Anhängern werden bei einer Überziehung der TÜV-Frist folgende Strafen verhängt: Bei einer Überziehung von mehr als zwei Monaten wird eine vertiefte Prüfung verlangt, die einen Aufschlag von 20 Prozent kosten kann. Mehr als zwei Monate Überziehung führen zu einer Strafe von 15 Euro, mehr als vier Monate und bis zu acht Monaten zu 25 Euro und mehr als acht Monate zu 60 Euro und einem Punkt in Flensburg. Für Nutzfahrzeuge mit Sicherheitsprüfung gelten ähnliche Strafen, wobei die Geldstrafen höher ausfallen.
Um den nächsten TÜV-Termin herauszufinden, kann man entweder in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (früher Fahrzeugschein) oder auf der HU-Plakette am hinteren Nummernschild nachsehen. Bei der Hauptuntersuchung müssen die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (früher Fahrzeugschein) und bei abgemeldeten Fahrzeugen der Fahrzeugbrief mitgebracht werden. Falls am Fahrzeug Ein- oder Anbauten vorgenommen wurden, sind Prüfzeugnisse oder Änderungsabnahmebestätigungen erforderlich.
Wo kann man TÜV machen lassen?
Wenn Sie eine Hauptuntersuchung (HU) für Ihr Fahrzeug benötigen, gibt es verschiedene Organisationen, die diesen Service anbieten. Zu diesen Organisationen gehören unter anderem der TÜV, die Dekra, die GTÜ und die KÜS.
- TÜV: Der TÜV ist eine bekannte Institution, die HUs durchführt. Sowohl der TÜV Nord als auch der TÜV Süd bieten diesen Service an. Die Kosten für eine HU inklusive Abgasuntersuchung liegen zwischen 133,90 Euro und 145 Euro.
- Dekra: Die Dekra ist eine weitere Organisation, die HUs anbietet. Die genauen Preise können je nach Standort variieren.
- GTÜ: Die GTÜ ist eine Prüforganisation, die ebenfalls HUs durchführt. Auch hier können die Preise je nach Standort unterschiedlich sein.
- KÜS: Die KÜS ist eine weitere Option, um eine HU durchführen zu lassen. Auch hier können die Preise je nach Standort variieren.
Es ist wichtig zu beachten, dass jede Organisation die Preise für die HU frei kalkulieren kann. Allerdings müssen die Kosten innerhalb eines Bundeslandes einheitlich sein. Rabatte sind bei der HU generell ausgeschlossen, mit einer Ausnahme. Technische Prüfstellen (TP) dürfen offiziell amtliche Prüfungen durchführen. Die Preise für eine TP-HU werden vom Gesetzgeber mit Minimal- und Maximalwerten festgelegt. In der Regel sind die Preise für eine HU bei einer TP am günstigsten.
Für E-Autos können die Kosten für die HU je nach Bundesland zwischen 57 und 96 Euro liegen. Es wird empfohlen, sich vor der HU bei den verschiedenen Prüforganisationen, Prüfstellen und Werkstätten nach den genauen Preisen zu erkundigen, um keine unangenehmen Überraschungen zu erleben.
Was passiert, wenn das Fahrzeug den TÜV nicht besteht?
Wenn das Fahrzeug den TÜV nicht besteht, erhält der Fahrzeughalter einen ausführlichen Prüfbericht, in dem die beanstandeten Mängel detailliert aufgeführt sind. Dieser Bericht gibt dem Fahrzeughalter eine genaue Übersicht über die Probleme, die das Fahrzeug davon abhalten, die Hauptuntersuchung zu bestehen. Es ist wichtig, diesen Bericht sorgfältig zu prüfen, um die Mängel zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
Der Fahrzeughalter hat dann einen Monat Zeit, um die Mängel zu beheben. Es besteht die Möglichkeit, das Fahrzeug in einer professionellen Werkstatt reparieren zu lassen, um sicherzustellen, dass es die Nachprüfung besteht, sobald die Mängel behoben sind. Alternativ kann der Fahrzeughalter die Reparaturen auch selbst durchführen. In beiden Fällen ist es wichtig, sicherzustellen, dass die Mängel fachgerecht behoben werden, um erneute Beanstandungen bei der Nachprüfung zu vermeiden.
Es fallen Kosten für die Nachuntersuchung an, nachdem die Reparaturen vorgenommen wurden. Wenn die Mängel innerhalb eines Monats behoben werden und die Nachprüfung durchgeführt wird, fallen geringere Kosten an. Jedoch, wenn das Fahrzeug bei der Nachprüfung erneut durchfällt, muss eine neue Hauptuntersuchung mit allen notwendigen Kosten vereinbart werden. Es ist daher ratsam, die Mängel schnellstmöglich zu beheben und die Nachprüfung innerhalb der Frist durchzuführen, um zusätzliche Kosten zu vermeiden.
Es ist wichtig zu beachten, dass das Fahrzeug ohne gültige Plakette nach dem TÜV nicht mehr straßentauglich ist. Das bedeutet, dass das Fahrzeug nicht mehr legal im Straßenverkehr eingesetzt werden darf, bis die Mängel behoben und die Nachprüfung erfolgreich abgeschlossen wurde. Um unnötige Strafen und Einschränkungen zu vermeiden, ist es daher von großer Bedeutung, die Frist für die Nachprüfung einzuhalten und das Fahrzeug wieder in einen verkehrssicheren Zustand zu bringen.
Kann man den TÜV-Termin online vereinbaren?
Ja, man kann den TÜV-Termin online vereinbaren. Sowohl beim TÜV Nord als auch beim TÜV Süd gibt es auf ihren Webseiten die Möglichkeit, online Termine zu buchen.
Beim TÜV Nord müssen Sie auf der Webseite die nächstgelegene TÜV-Station suchen und den Button “Jetzt online Termin vereinbaren” anklicken. Anschließend geben Sie bitte Informationen zu Ihrem Fahrzeug und dem Zweck der Untersuchung an. Es wird Ihnen dann eine Auswahl an freien Terminen angezeigt, aus der Sie einen passenden auswählen können. Nachdem Sie Ihre persönlichen Daten hinterlassen und den Termin bestätigt haben, ist die Buchung abgeschlossen.
Auch beim TÜV Süd können Sie Ihren TÜV-Termin bequem online vereinbaren. Besuchen Sie dazu die Homepage und suchen Sie die nächstgelegene TÜV-Station. Dort klicken Sie auf “An diesem Service-Center anmelden”. Wählen Sie nun Fahrzeug- und Prüfart aus und suchen Sie sich einen verfügbaren Termin aus. Geben Sie anschließend Ihre Fahrzeug- und Kontaktdaten ein und bestätigen Sie den Termin. Damit ist Ihre Buchung erfolgreich abgeschlossen.
Wenn Sie zum TÜV Rheinland möchten, können Sie auch bei ihnen online einen Termin vereinbaren. Suchen Sie auf der Webseite nach Ihrem Ort oder Ihrer Postleitzahl und geben Sie die Art des Fahrzeugs und der Untersuchung an. Ihnen wird dann eine Auswahl an freien Terminen angezeigt. Wählen Sie einen passenden Termin aus und geben Sie Ihre Fahrzeug- und Halterdaten ein, um die Buchung abzuschließen.